
Allgemeine Hinweise zur Sicherheit
Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss sich der Betreiber vergewissern, dass die Personen, die an oder mit dem Gerät arbeiten, über die möglichen Gefahren von Laserstrahlung informiert wurden. Die Unfallverhütungsvorschriften sowie das zugehörige Handbuch sind an geeigneter Stelle zugänglich zu machen (BGV A1, Kapitel 2, § 12).
Sicherheitshinweise dienen dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Sie müssen beachtet werden. Um Sie und Ihre Arbeitskollegen vor Schaden zu bewahren, ist auch Ihre Mitarbeit notwendig. Arbeiten Sie deshalb stets mit Umsicht; seien Sie sich ständig bewusst, dass Gefahren meist nicht offensichtlich sind.


Die für die Anwendung des jeweiligen Handbuchs geltenden und verwendeten Gebots- und Warnsymbole richten sich nach der gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, BGV A 8:
Lesen und verstehen
Beachten Sie unbedingt diese Bedienungsanleitung!
Augensicherheit
Tragen Sie bei eingeschaltetem Laserstrahl eine Laserschutzbrille!
Vor dem Öffnen des Projektors Netzstecker ziehen!
Vor dem Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden!
Warnung!
Elektrostatisch gefährdete Bauelemente! Auf Erdung achten! Reibung vermeiden!
Achtung!
Allgemeiner Gefahrenhinweis!
Warnung!
Gefährliche elektrische Spannung!
Warnung! Laserstrahlung!
Nicht in den Strahl blicken oder direkt mit optischen Instrumenten betrachten!
Vorsicht! Sturzgefahr!
Bei allen elektrischen und mechanischen Arbeiten ist für ausreichende Standfestigkeit und sicheren Halt zu sorgen.
Sicherheitshinweise Elektronik
Die folgenden Sicherheitshinweise richten sich nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Der Unternehmer hat nach BGV A3, § 3 dafür zu sorgen, „dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden“. (DIN VDE 0105)
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Nach BGV A3, § 6 darf an unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nicht gearbeitet werden.
Dort heißt es: „Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden. Der Betreiber darf nur Personen beauftragen, die für die Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen fachlich geeignet sind“. (DIN VDE 0105)
Bei Störungen an der elektrischen Energieversorgung ist das Gerät sofort abzuschalten.
Im Laserprojektor befinden sich hochempfindliche Bauteile, die elektrostatisch gefährdet sind. Versuchen Sie daher auf keinen Fall, den Projektor selbst zu reparieren. Treffen Sie Maßnahmen gegen statische Entladungen und elektrische Felder nach DIN EN 61340 – 5 -1 bzw. VDE 0300 – 5 – 1.


Sicherheitshinweise für Laser
Verläuft der Laserstrahl von Lasereinrichtungen der Klasse 2 oder höher im Arbeits- oder Verkehrsbereich, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Laserbereich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet wird.
Es sollten keine Spiegel im Bereich des Laserstrahls installiert sein um gefährliche Reflektionen auszuschließen. Vermeiden Sie direkten Blickkontakt und sehen Sie niemals mit optischen Instrumenten in den Laserstrahl! Schließen Sie die Augen und wenden sie sich sofort ab, sollte der Laserstrahl ihre Augen treffen.
Vergewissern Sie sich, welcher Laserklasse Ihr Gerät zugeordnet ist. Die Laserklasse finden Sie auf dem Typenschild auf Ihrem Gerät.