Laserklassen beziehungsweise Laserschutzklassen sind unerlässlich für die Bewertung der Augensicherheit von Lasermodulen. Deshalb wird jedes von Z-LASER gefertigte Lasermodul einem anspruchsvollen, normgerechten Prüfverfahren unterzogen, um die Kriterien der Norm DIN EN 60825-1 zu erfüllen. Der Prüfaufbau simuliert dabei das menschliche Auge bei völliger Dunkelheit mit maximal geöffneter Pupille. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Prüfaufbau, Messablauf und Kennzeichnung im Rahmen der Laserklassifizierung bei Z-LASER.
Warum die Laserklassifizierung bei Z-LASER unverzichtbar ist
Als Hersteller ist Z-LASER verpflichtet, jedes produzierte und in Verkehr gebrachte Lasermodul zu klassifizieren und entsprechend zu kennzeichnen. Die Laserklassifizierung ist die Grundlage für die Einstufung der Augensicherheit und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Anwender beim Einsatz der Lasermodule. Nach der Klassifizierung erhält jedes Lasermodul einen Warnaufkleber, der die jeweilige Laserklasse auf einen Blick ausweist.
Grundlage der Laserklassifizierung: Die Norm DIN EN 60825-1
Die international gültige Norm DIN EN 60825-1 legt fest, wie die Laserklassifizierung für ein Lasermodul durchzuführen ist. Sie definiert die Anforderungen und Messbedingungen und schafft damit die Grundlage für eine standardisierte und nachvollziehbare Einstufung der Laserklasse. Die Norm gibt etwa vor, in welchem Abstand gemessen wird, welche Blenden und Linsen verwendet werden dürfen und wie der Prüfablauf definiert ist. Das stellt sicher, dass die Laserklassifizierung nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren Verfahren erfolgt.

Der Prüfaufbau: Die Simulation des menschlichen Auges
Die Klassifizierung der Laserklassen erfolgt unter sogenannten restriktiven Bedingungen. Das heißt, der Prüfaufbau bildet das menschliche Auge in einem „Worst-Case-Szenario“ ab, also bei völliger Dunkelheit mit maximal geöffneter Pupille. So wird die Laserklassifizierung unter definierten, normgerechten Messbedingungen durchgeführt.
Eine Blende mit genormter 7-mm-Öffnung wird vor dem Messkopf eingesetzt. Sie entspricht der maximalen Öffnungsgröße der menschlichen Pupille in absoluter Dunkelheit. Hinter der Blende befindet sich eine nachgeschaltete Kollimatorlinse, die die Augenoptik im Messaufbau nachbildet und die normgerechte Messsituation herstellt. Die Laserstrahlung wird dabei durch die 7-mm-Öffnung begrenzt.
Messung entlang der gesamten Laserlinie
Der Messkopf wird mithilfe einer mehrachsigen Verfahreinheit systematisch entlang der projizierten Laserlinie bewegt, sodass jeder Abschnitt der Laserlinie vermessen wird. Auf diese Weise wird der restriktivste Fall ermittelt, nämlich der kritische Punkt, also der Punkt mit dem höchsten Messwert (Maximalwert) entlang der Laserlinie. Dieser Maximalwert ist maßgeblich und bildet die Grundlage für die Zuordnung zu einer Laserklasse.
Eine spezielle Software wertet den Maximalwert (restriktivster Fall) normgerecht aus und ordnet das Lasermodul anhand der Grenzwerte der DIN EN 60825-1 der entsprechenden Laserklasse zu. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar dokumentiert, sodass Einstufung und Kennzeichnung eindeutig ableitbar sind. Zusätzlich wurde die Software bei Z-LASER so angepasst, dass sie die Grenzwerte der benachbarten Laserklassen mit ausgibt.

Fazit: Transparente und normgerechte Laserklassifizierung nach DIN EN 60825-1
Durch das normgerechte, anspruchsvolle Prüf- und Klassifizierungsverfahren werden die Laserklassen der von Z-LASER produzierten Lasermodule gemäß DIN EN 60825-1 standardisiert ermittelt und dokumentiert, um die Anforderungen der Norm an die Laserklassifizierung und die Kennzeichnung am Produkt zu erfüllen. Der Prüfaufbau bildet das menschliche Auge im „Worst Case“ nach; die Messung ermittelt den restriktivsten Fall entlang der Laserlinie, und die Software übernimmt die normgerechte Auswertung für die Laserklassenzuordnung. Damit haben Anwender eine verlässliche Grundlage für die Sicherheitsbewertung und die Risikobeurteilung, insbesondere im Hinblick auf die Augensicherheit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Sie haben Fragen zu den Laserklassen oder zur normgerechten Laserklassifizierung? Kontaktieren Sie Z-LASER. Unsere Experten unterstützen Sie gerne und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Laserklassen (oder Laserschutzklassen) kategorisieren Laser und Lasermodule nach dem Gefährdungsgrad für das menschliche Auge. Die Einteilung reicht von Klasse 1 (sicher bei bestimmungsgemäßer Anwendung) bis Klasse 4 (hohe Gefährdung, erfordert strenge Schutzmaßnahmen).
Die 7-mm-Blende simuliert die maximal geöffnete Pupille des menschlichen Auges bei völliger Dunkelheit und entspricht damit einem „Worst-Case-Szenario“. So wird der maximal mögliche Lichteintritt erfasst, der unter diesen Bedingungen ins Auge gelangen könnte.
Für die Einstufung des potenziellen Gefährdungsgrads für das Auge ist nicht ein Durchschnittswert maßgeblich, sondern der höchste Messwert entlang der Laserlinie (kritischer Punkt). Bei diesem Wert kann das Auge bereits bei kurzer Exposition möglicherweise Schaden nehmen. Deshalb wird für die Laserklassifizierung der höchste gemessene Wert herangezogen.
Ja. Jedes Lasermodul, das Z-LASER produziert und in Verkehr bringt, durchläuft das Prüf- und Klassifizierungsverfahren gemäß DIN EN 60825-1 und wird entsprechend gekennzeichnet.