Unfallverhütungsvorschriften
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstrasse 6
10787 Berlin
Weitere Informationen erhalten Sie über die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder aus dem Internet z. B. unter http://www.bc-verlag.de/ .
Zusätzlich wird auf die Norm EN 60825-1/ VDE-Bestimmung VDE 0837 (Stand November 2001) „Sicherheit von Lasereinrichtungen“ verwiesen. Bitte beachten Sie speziell den Hauptabschnitt drei – Richtlinien für den Benutzer! Die Norm ist über folgenden Verlag erhältlich.
Im Ausland sind die den deutschen UVVen und Normen entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Sie schützen sich vor vermeidbaren Schäden, wenn Sie mit folgenden Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vertraut sind:
UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2/VBG 4)
UVV „Laserstrahlung“ (BGV B2/VBG 93)
UVV „Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8/VBG 125)
12 Santiago de Compostela
(Edificio Miribilla), 5th Floor
E-48003 Bilbao, SPAIN
Tel: +34 944-358-400
Fax: +34 944-358-401
https://osha.europa.eu/de
Im Ausland sind die den deutschen UVVen und Normen entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Bei Fragen bezüglich lokaler Vorschriften in Europa kann Ihnen folgende Institution weiterhelfen.
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
American National Standards Institute, Washington
DC Headquarters
1819 L Street, NW, 6th Fl.,
Washington, DC,
20036, USA
Tel: +1 / 202.293.8020
Fax: +1 / 202.293.9287
In den Vereinigten Staaten von Amerika sind folgende Normen zu beachten: z. B.
- ANSI Z136.1 Standard for the safe use of lasers
- IEC 825-1, Safety of Laser Products – Part 1: Equipment classification, requirements, and user‘s guide
Die Zuständigkeit für Montage und Inbetriebnahme des Gerätes muss vom Betreiber festgelegt und eingehalten werden. Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit des Geräts beeinträchtigt, ist zu unterlassen. Für den Betrieb des Gerätes gelten darüber hinausgehende nationale Vorschriften uneingeschränkt.
Veränderungen am Gerät sind nur nach schriftlicher Genehmigung von Z-LASER zulässig!
Die Zuständigkeit für Montage und Inbetriebnahme des Gerätes muss vom Betreiber festgelegt und eingehalten werden. Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit des Geräts beeinträchtigt, ist zu unterlassen. Für den Betrieb des Gerätes gelten darüber hinausgehende nationale Vorschriften uneingeschränkt.
Veränderungen am Gerät sind nur nach schriftlicher Genehmigung von Z-LASER zulässig!